Nachdem die Maskenpflicht für Schüler und Schülerinnen aufgehoben worden ist, dürfen sich nun ab 17. Februar 2022 auch alle Erwachsenen (Lehrpersonen, Eltern, Besucher und Mitarbeiter) ohne Masken im Schulhaus bewegen. Jederzeit dürfen aber von diesen Personen freiwillig Masken zum eigenen Schutz getragen werden.
Ansonsten gelten bei uns weiterhin die Hygiene- und Schutzmassnahmen (Abstand halten, Händewaschen, regelmässig lüften, kein Händeschütteln. etc. ).
Nach wie vor können Kinder mit Symptomen (siehe Schnupfenplan), nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Eltern, nach Hause geschickt werden. Siehe auch auf unserer Homepage die Beiträge vom 5. und 8. Januar 2022.
Weiterhin besteht die Meldepflicht an die Schule, wenn Ihr Kind an Corona erkrankt ist, damit wir einen Überblick haben.
Das repetitive Testen wird momentan nicht mehr eingeführt.