Meldepflicht von positiv getesteten Kindern
Die Meldepflicht der Eltern von positiv getesteten Schülern und Schülerinnen an die Schulleitung bleibt bestehen. Schulen sollen sich weiterhin aufgrund der Meldungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen einen Überblick über die Situation an der Schule und in den Klassen verschaffen.
Repetitives Testen: Auf Wiederaufnahme wird vorerst verzichtet
Der Regierungsrat hat entschieden, das repetitive Testen an den Schulen auch nach den Sportferien nicht wiederaufzunehmen. Eine spätere Wiederaufnahme des repetitiven Testens an den Schulen und in den Betrieben ist möglich.
Aufhebung der Quarantäne durch den Bundesrat
Die Aufhebung der Quarantäne für nahe Kontaktpersonen von positiv Getesteten durch den Bundesrat gilt auch für Schüler/innen, Lehrpersonen und das Schulpersonal.