31.08.2021
Coronavirus (Covid-19) – Regierungsrat beschliesst Maskentragepflicht in Innenräumen der Aargauer Schulen (ab 5. Klasse).
Der Aargauer Regierungsrat hat gestern per Allgemeinverfügung die Einführung der Maskentragpflicht an Aargauer Schulen per 1. September 2021, ab 06.00 Uhr beschlossen.
Sie gilt für alle erwachsenen Personen in den Schulgebäuden (inkl. Unterrichtsräumen) sowie für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse. Somit sind nur die Schülerinnen und Schüler bis und mit der 4. Primarschulklasse davon ausgenommen. Die Masken werden immer noch durch die Schule bereitgestellt.
Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind ebenfalls der Sportunterricht sowie sportliche Aktivitäten der Schule, wobei Körperkontakt zu vermeiden und auf entsprechende Sportarten zu verzichten ist.
Überall dort, wo die Maskentragpflicht aus speziellen Gründen nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel Verpflegung in Mensa, Instrumentalunterricht, medizinische Ausnahmen gemäss Bundes-
recht), sind die Abstandsregeln wenn immer möglich einzuhalten.
Im https://www.schulen-aargau.ch finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie andere Informationen zur aktuellen Situation.
Zur Erinnerung unsere noch immer gültigen Regeln:
Schulhaus- und Kindergarteneingang
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich nach wie vor nicht zu früh auf den Schulweg.
Sie treffen frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulareal ein.
- Alle Schüler und Schülerinnen benutzen den Haupteingang möglichst ohne Gedränge.
Desinfektionsmittel und Händewaschen: Nur Lehrpersonen/Erwachsenen sollen die Desinfektions-mittel benutzen. Bitte sagen Sie Ihrem Kind, dass es das Desinfektionsmittel nicht benützen soll.
Für Kinder ist vom BAG das Händewaschen empfohlen.
Kindergarten- und Schulkinder gehen ins Schulzimmer und waschen sich vor und nach dem Unterricht mit Seife gründlich die Hände.
Erwachsene Personen auf dem Schulareal (auch unsere Lehrpersonen) halten untereinander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern wann immer möglich einen Mindestabstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln.
Nach wie vor halten wir uns an folgende Hygieneregeln:
- Begrüssung ohne Händeschütteln.
- Gegenüber Lehrpersonen/Erwachsenen ist wenn möglich der Mindestabstand von
1.5 Metern einzuhalten.
- Beim Niesen den Ellbogen benutzen.
- Auf das Teilen von Essen und Trinken ist zu verzichten. Bei Geburtstagsanlässen bitte Kuchenstücke, Muffins, etc. einzeln verpackt Ihrem Kind mitgeben.
- In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, auch im Winter.
- Die Schulzimmertüren bleiben nach Möglichkeit offen.
- Der Hausdienst ist für die vorgeschriebene, regelmässige Reinigung verantwortlich.
- Einsatz von Barrieremassnahmen (Plexiglasscheiben).
Schülerinnen und Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler können sich weitgehend normal im Klassenverband, auf dem Schulareal und auf dem Schulweg verhalten und bewegen. Sie müssen jedoch die Hygiene-regeln befolgen.
Klassen- und Schulanlässe
- Ausflüge, Exkursionen in die nähere Umgebung oder Besuche von Museen und kulturellen Veranstaltungen sind möglich. Die Schutzmassnahmen im öffentlichen Verkehr und der be-suchten Institutionen oder Veranstaltungen sind einzuhalten.
- Auf Schulreisen und Klassen- oder Schullager wird momentan verzichtet.
- Falls Klassen- oder Schullager (beispielsweise Schneesport) durchgeführt werden, sind umfang-reiche Schutzmassnahmen strikte einzuhalten und zu dokumentieren.